Fussverkehr Schweiz
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- Fussgängerstreifen

Fussgängerstreifen

Rechtliches

Der Fussgängerstreifen verschafft dem Fussverkehr den Vortritt gegenüber dem rollenden Verkehr. Dieser Vortritt darf nicht missbraucht werden, so ist es beispielsweise untersagt, die Fahrbahn auf dem Streifen "überraschend zu betreten" (Signalisationsverordung SSV).

Die Überquerungsabsicht muss deutlich zum Ausdruckgebracht werden, aber auch der rollende Verkehr hat sein Tempo in der Zufahrt auf den Streifen zu reduzieren und den Vortritt unaufgefordert zu gewähren.

Das obligatorische Handzeichen wurde 1994 abgeschafft. (mehr dazu in unserem Positionspapier Handzeichen )

Fussverkehr Schweiz

Planerisches

Der Fussgängerstreifen ist nicht nur eine Markierung sondern ein Bauwerk, das die sichere Querung erlaubt. Ist ein Fussgängerstreifen als gefährlich eingestuft, so ist nicht der Streifen zu beseitigen, sondern das Bauwerk sicher zu machen.

Um die Sicherheit einer Querung zu optimieren sind folgende Massnahmen erforderlich:
- Querungsdistanz minimieren (Einengung der Fahrbahn mit Trottoirnasen oder Mittelinseln)
- Tempo des Fahrverkehrs reduzieren (wichtig ist nicht die signalisierte, sondern die gefahrene Geschwindigkeit)
- genügende Sichtbeziehung von und zu den Warteräumen sicherstellen
- genügende Beleuchtung

Fussgängerstreifen in Tempo 30 Zonen

Bei der Einführung von Tempo-30-Zonen steht regelmässig der Erhalt bzw. die Entfernung von Fussgängerstreifen zur Debatte. Fussverkehr Schweiz hat dazu die Fakten zusammengetragen und ein Positionspapier Fussgängerstreifen in Tempo-30-Zonen verfasst. Es gibt Auskunft über die rechtliche Situation und beleuchtet das Thema aus Sicht der Fussgängerinnen und Fussgänger.

Verhalten am Fussgängerstreifen "Aktion Gelbes Zebra"

Fussverkehr Schweiz und der Touringclub der Schweiz (tcs) haben in einem gemeinsamen Projekt je 5 Regeln für die FussgängerInnen und für die LenkerInnen entwickelt.

Am 7. April 2004, dem UNO-Weltgesundheitstag, der dem Thema "vulnerable road users", also den Verletzlichsten Verkehrsteilnehmern gewidmet war, wurde die Kampagne lanciert. Sie soll zu einer einheitlichen Verhalten und damit zu einer erhöhten Sicherheit am Fussgängerstreifen führen.

Details siehe www.gelbeszebras.ch

http://www.gelbeszebra.ch

 

streifen
Fussgängerstreifen sind vortrittsberechtigte Wege für FussgängerInnen