Signalisationen Fussverkehr
Eine verständliche Fusswegorientierung hilft, sich zurecht zu finden. Noch ist es aber nicht so weit: Es fehlt eine einheitliche Fusswegsignalisation und durchgängige Standarts für das Fusswegnetz innerorts für die ganze Schweiz. Die gesetzlichen Vorgaben wären aber klar: In Art. 4 Abs. 2 der Fuss- und Wanderwegverordnung wird gefordert, dass "in Städten und grösseren Ortschaften Fussgängerverbindungen, die Teile eines Fusswegnetzes sind, einheitlich zu signalisieren sind."
Wo eine auf den Fussverkehr ausgerichtete Signalisation fehlt, müssen sich Fussgängerinnen und Fussgänger an die Auto-Signalisation halten. Das führt oft zu Umwegen - nicht nur an den Sackgassen.
|
Sackgasse für den Motorfahrzeugverkehr |
Wege aus den Sackgassen Gilt die mit einem Signal versehene Sackgasse auch für den
Fuss- und Veloverkehr? Heute ist die Signalisation nicht klar. Mit
einer Ergänzung der Sackgassentafel mit einem Fussgänger-
und Velosymbol kann die notwendige Information vermittelt werden.
Die ergänzten Signalisationstafeln wurden in Biel, Burgdorf und
Scuol getestet. Der Schlussbericht zeigt, dass die neuen Verkehrstafeln
von der Bevölkerung als wichtig erachtet und gut Download: Bericht
Signalisation Sackgassen
|
|
Sackgasse für Fahrzeuge |
Versuche in Biel und Burgdorf starten am 22. September Neue Sackgassen – Signale im TestGilt die mit einem Signal versehene Sackgasse auch für den Fuss-
und Veloverkehr? Mit einer Ergänzung der Sackgassentafel mit
einem Fussgänger- und Velosymbol kann die notwendige Information
vermittelt werden. Ausführlicher Pressetext: 050916_Sackgasse.pdf
|
![]() |
Stellungnahme «Fussverkehr Schweiz» zur Normierung Signalisation Langsamverkehr Fussverkehr Schweiz fordert eine einheitliche Signalisation für das FusswegnetzWas auf den Wanderwegen selbstverständlich ist, soll auch in
unseren Städten und Dörfern gelten: Fussgängerinnen
und Fussgänger finden sich dank einer einheitlichen Signalisation
überall zurecht. Diese Forderung stellt «Fussverkehr Schweiz»
im Rahmen der Anhörung zur Signalisation Langsamverkehr des ASTRA. Ausführlicher Pressetext: SignalisationLV_050913.pdf
|
![]() |
Bessere Orientierung für den Fussverkehr Artikel in "die Gemeinde 10/03" und "fussverkehr.ch 4/03" Download: Artikel
|
|
|
| Letzte Änderung: 08.07.2010 | Fussverkehr Schweiz Klosbachstrasse 48 CH-8032 Zürich |
Tel. 043 488 40 30 Fax. 043 488 40 39 E-Mail: info@fussverkehr.ch Postscheckkonto 80-23594-7 |



