Leitbild von Fussverkehr Schweiz
Fussverkehr Schweiz ist der Fachverband der FussgängerInnen. Er ist das schweizerische Kompetenzzentrum für den Fussverkehr in Siedlungsgebieten und bringt die Optik der FussgängerInnen in die Verkehrspolitik ein.
Fussverkehr Schweiz besteht seit 1972 und hat im Laufe seiner langjährigen Tätigkeit ein Know-how entwickelt, das von Behörden und Fachkreisen anerkannt ist.
Fussverkehr Schweiz ist eine vom Bund anerkannte Fachorganisation und unterstützt den Bund und die Kantone bei der Umsetzung des Schweizerischen Fuss- und Wanderweggesetzes (FWG).
Fussverkehr Schweiz ist Anwalt der FussgängerInnen, Vordenker und Mitgestalter einer fussgängerfreundlichen Verkehrgestaltung, zum Beispiel Begegnungszonen, Tempo 30, Vision Zero usw.
Fussverkehr Schweiz spricht PolitikerInnen, Behörden, Fachleute, Medien und Interessierte an.
Gerade weil das Zufussgehen eine Lebensgrundlage ist, die sich nicht wirtschaftlich vermarkten lässt, ist Fussverkehr Schweiz auf Spenden angewiesen
Das ausführliche Leitbild kann hier heruntergeladen werden (PDF).
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------Fuss- Veloverkehr: Ein gemeinsames Positionspapier
Haben Velofahrende und zu Fuss Gehende unterschiedliche Interessen oder ziehen sie am gleichen Strick? Für die nationalen Spitzenverbände IG Velo Schweiz und Fussverkehr Schweiz ist die Antwort klar: Es gibt mehr Verbindendes als Trennendes.
Den beiden Verbänden ist es wichtig, dass ihre nicht immer identischen Interessen in der verkehrpolitischen Diskussion nicht gegen einander ausgespielt sondern koordiniert werden. Es geht ihnen darum, die Bedeutung der motorlosen Mobilität in der Politik und vor allem auch auf der Strasse zu erhöhen. Zu diesem Zwecke haben die beiden Organisationen ein gemeinsames Positionspapier unterzeichnet, das nun als ideelles Fundament für die weitere Zusammenarbeit dienen soll. (3.Okt 2002)
Gemeinsames Positionspapier von Fussverkehr Schweiz und IG Velo Schweiz
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Zufussgehen ist Lebensqualität.
Die Fortbewegung aus eigener Kraft ist elementar und gesund. Sie ist zudem erlebnisreich, sozial, günstig und umweltfreundlich.
Fussverkehr Schweiz macht die Qualität des Zufussgehens zum Thema. Sie macht klar, dass die freie und sichere Bewegung zu Fuss ein Grundrecht ist.
Zufussgehen ist Verkehr.
FussgängerInnen sind zahlenmässig die Stärksten im Verkehr: Fast alle Menschen sind FussgängerInnen. Ein Drittel aller Alltagswege werden zu Fuss zurückgelegt, zudem beginnt und endet jeder Verkehr mit einem Fussweg.
Fussverkehr Schweiz fördert das Bewusstsein für den Fussverkehr. Er setzt sich dafür ein, dass das Zufussgehen als Teil einer neuen Mobilitätskultur wahrgenommen wird und in der Gesellschaft und Politik anerkannt ist. Er tritt für eine Verkehrspolitik und ein Strassenverkehrsrecht ein, welche die Interessen der FussgängerInnen stärker wahrnimmt.
Für einen sicheren Verkehr.
Jedes Jahr verunfallen 3000 FussgängerInnen im Verkehr. Für sie sind die Auswirkungen besonders gravierend.
Fussverkehr Schweiz steht dafür ein, dass der Verkehr so gestaltet ist, dass keine Fussgängerin und kein Fussgänger mehr schwer verunfallt. Fussverkehr Schweiz orientiert sich an der Vision Zero und geht dabei vom Modell der Koexistenz aller im Verkehr aus.
Für einen menschlichen Verkehr.
Viele FussgängerInnen sind zeit- oder phasenweise im Verkehr überfordert. Ältere Menschen, Behinderte und Kinder sind der Komplexität des Verkehrs oftmals nicht gewachsen.
Fussverkehr Schweiz tritt dafür ein, dass die Grenzen der menschlichen Fähigkeiten aller Verkehrsteilnehmenden zur Kenntnis genommen und im Strassenverkehrsrecht neu bewertet werden.
Für einen Fussverkehr, der innerorts Vortritt hat.
Die Mobilität auf Rädern hat in den letzten Jahrzehnten die Mobilität zu Fuss zunehmend eingeschränkt. Rasche und flüssige Abwicklung des motorisierten Verkehrs ist oft das primäre Ziel der Verkehrsplanung und -politik.
Fussverkehr Schweiz macht klar, dass die Strasse als Lebensraum allen zur Verfügung steht. Er tritt dafür ein, dass der Fussverkehr als Teil des gesamten Verkehrs anerkannt wird. Er setzt sich für Lebens- und Verkehrsräume ein, die erlebnisreich sind.
| Letzte Änderung: 12.03.2010 | Fussverkehr Schweiz Klosbachstrasse 48 CH-8032 Zürich |
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