Fussverkehr Schweiz
Unsere Themen
- öffentlicher Grund

Vorübergehende Benutzung des öffentlichen Grundes

Der Druck auf den öffentlichen Grund wächst. Boulevard Cafés sind im Trend, Sitzmöglichkeiten im Freien sind gefragt. Geschäfte präsentieren ihre Waren im Strassenraum, Werbeplakate, sogenannte Kundenstopper, versuchen die Kunden in die Geschäfte zu locken.

Fussverkehr Schweiz hat die Reglemente der verschiedenen Städte zusammengetragen und bewertet.

Als Arbeitshilfe für Städte und Gemeinden, die noch keine solchen Richtlinien erarbeitet haben, werden Hinweise gegeben, welche Aspekte bei der Bewilligung zu berücksichtigen sind und sie gibt Formulierungshilfen für diesbezügliche Auflagen.

Vorübergehende Benutzung des öffentlichen Grundes


 

Reklamen im Strassenraum

Die Interkantonale Arbeitsgruppe zur einheitlichen Beurteilung sowie Anwendung von Werbung und Reklamen im Strassenraum hat ein Merkblatt veröffentlicht

Merkblatt Reklamen im Strassenraum

Die Stadt Zürich hat weiterführende Richtlinien entwickelt

Reklameanlagen; Beurteilungskriterien und Vorgaben

 


 

Strassen - Wege - Plätze
Richtlinien behindertengerechte Fusswegnetze

Auch bei vorübergehender Benutzung des öffentlichen Grundes sowie bei fest installierten und mobilen Werbetafeln und Reklamen im öffentlichen Raum ist die Behindertengerechtigkeit zu berücksichtigen.

Die Fachstelle behindertengerechtes Bauen hat in ihrer Publikation «Strassen - Wege - Plätze, Richtlinien, behindertengerechte Fusswegnetze» diese , Fachstelle für behindertengerechtes Bauen,

Strassen - Wege - Plätze, Richtlinien behindertengerechte Fusswegnetze

Rues - Chemins - Places, Directives «Voies piétonnes adaptées aux handi capés», Centre suisse pour la construction adaptée aux handicapés,

Strade-vie-piazze, Direttive «Reti di strade pedonali adatte agli andicappati»

Januar 2010