Vorübergehende Benutzung des öffentlichen Grundes
Der Druck auf den öffentlichen Grund wächst. Boulevard Cafés sind im Trend, Sitzmöglichkeiten im Freien sind gefragt. Geschäfte präsentieren ihre Waren im Strassenraum, Werbeplakate, sogenannte Kundenstopper, versuchen die Kunden in die Geschäfte zu locken.
Fussverkehr Schweiz hat die Reglemente der verschiedenen Städte zusammengetragen und bewertet.
Als Arbeitshilfe für Städte und Gemeinden, die noch keine solchen Richtlinien erarbeitet haben, werden Hinweise gegeben, welche Aspekte bei der Bewilligung zu berücksichtigen sind und sie gibt Formulierungshilfen für diesbezügliche Auflagen.
Vorübergehende Benutzung des öffentlichen Grundes
Reklamen im Strassenraum
Die Interkantonale Arbeitsgruppe zur einheitlichen Beurteilung sowie Anwendung von Werbung und Reklamen im Strassenraum hat ein Merkblatt veröffentlicht
Merkblatt Reklamen im Strassenraum
Die Stadt Zürich hat weiterführende Richtlinien entwickelt
Reklameanlagen; Beurteilungskriterien und Vorgaben
Strassen - Wege - Plätze
Richtlinien behindertengerechte Fusswegnetze
Auch bei vorübergehender Benutzung des öffentlichen Grundes sowie bei fest installierten und mobilen Werbetafeln und Reklamen im öffentlichen Raum ist die Behindertengerechtigkeit zu berücksichtigen.
Die Fachstelle behindertengerechtes Bauen hat in ihrer Publikation «Strassen - Wege - Plätze, Richtlinien, behindertengerechte Fusswegnetze» diese , Fachstelle für behindertengerechtes Bauen,
Strassen - Wege - Plätze, Richtlinien behindertengerechte Fusswegnetze
Strade-vie-piazze, Direttive «Reti di strade pedonali adatte agli andicappati»
Januar 2010
| Letzte Änderung: 08.07.2010 | Fussverkehr Schweiz Klosbachstrasse 48 CH-8032 Zürich |
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