Fussverkehr Schweiz
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Medienmitteilungen


 

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Wechsel im Präsidium von Fussverkehr Schweiz

An der Generalversammlung von Fussverkehr Schweiz, dem Fachverband der Fussgängerinnen und Fussgänger, wurde Nationalrätin Marlies Bänziger zur neuen Präsidentin gewählt. Sie übernimmt das Amt von Nationalrat Ruedi Aeschbacher, welcher die Geschicke des Verbandes seit 1995 geprägt hat.

Mit Ruedi Aeschbacher verlässt ein ausgewiesener Verkehrspolitiker die Spitze des Fachverbandes. Bereits als Stadtrat von Zürich standen für ihn die Fussgängerinnen und Fussgänger im Zentrum. Die Vorreiterrolle von Zürich in Sachen Verkehrsberuhigung und die damaligen Weichenstellungen für eine neue Verkehrspolitik haben den Weg geebnet, dass Zürich im Rating der Lebensqualität immer einen Spitzenplatz einnimmt. Auf Bundesebene haben seine Interventionen dazu beigetragen, dass die Bedeutung des Fussverkehr vermehrt wahrgenommen wurde und als Politikfeld einen festen Platz erhalten hat.

Der 1975 unter dem Namen ARF «Arbeitgemeinschaft Recht für Fussgänger» gegründete Verband richtete sich Ende 90er Jahre neu aus und tritt seit 1999 unter dem Namen «Fussverkehr Schweiz» auf. Er vertritt prononciert die Anliegen der Schwächeren im Verkehr und ist heute unbestrittenes Kompetenzzentrum für die Fussgängerinnen und Fussgänger. Das Tätigkeitsfeld wurde in den letzten Jahren laufend ausgebaut. Heute arbeiten 6 Personen in der Geschäftsstelle Zürich. Zweigstellen in der Romandie und im Tessin sowie engagierte Personen in den Regionalgruppen sorgen dafür, dass die Interessen auch auf regionaler und lokaler Ebene eingebracht werden können.

Marlies Bänziger wurde 2008 in den Vorstand von «Fussverkehr Schweiz» gewählt. An der Generalversammlung vom 17.9.2009 in Sursee wurde sie zur neuen Präsidentin gewählt. Als Nationalrätin wird sie die Arbeit auf Bundesebene fortsetzen und sich für eine stärkere Berücksichtigung der Fussgängerinnen und Fussgänger engagieren.

Medienmitteilung vom 18.09.2009


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Erfolg für Fussverkehr Schweiz


Die Baudirektion des Kt. Zürich hat eine Aufsichtsbeschwerde von «Fussverkehr Schweiz» vollumfänglich gutgeheissen. Der von der Gemeinde Uitikon vorgenommene Einbau eines Hartbelages auf einer Waldstrasse war widerrechtlich.

Der Entscheid ist wegweisend für die Erholungsnutzung und ist über den Fall Üetliberg hinaus von Bedeutung:

  • Jede Belagsänderung ausserhalb der Bauzone ist gemäss RPG Art. 22 als Baute ausserhalb der Bauzone zu qualifizieren. Es ist ein Bewilligungsverfahren durchzuführen. Bauten ausserhalb der Bauzone müssen vom Kanton bewilligt werden.
  • Im Wald kommt zusätzlich Art. 14 Waldverordnung zur Anwendung. D.h. Hier muss auch die kantonale Forstbehörde eine Bewilligung erteilen.
  • Handelt es sich um einen Fuss- oder Wanderweg muss zusätzlich auch eine dritte kanto-nale Stelle ins Bewilligungsverfahren einbezogen werden, nämlich die zuständige Fach-stelle Fuss- und Wanderwege.
Der Einbau von Hartbelägen bei Feld- und Waldwegen ist nicht nur bei Wanderwegen ein Thema, sondern auch bei allen übrigen Wegen, insbesondere Wege die für die Erholungsnutzung wichtig sind:
  • Wege und Strassen in siedlungsnahen Gebieten sind für die Naherholung von grosser Be-deutung, unabhängig davon, ob sie als offizielle Wanderwege markiert sind oder nicht. Diese Qualität der Naherholungswege wird durch den Einbau von Hartbelägen in empfind-lichem Masse geschmälert. Die Belastung durch den motorisierten Verkehr verringert die Erholungsqualität zusätzlich.
  • Die Wege und Strassen durch den Einbau eines Hartbelages für den motorisierten Verkehr leichter zugänglich gemacht. Ein Naturbelag hält viele von einer Befahrung ab.
  • Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass diese Wege ins Netz der GPS-Navigation aufgenommen werden und dadurch mit zusätzlichem motorisierten Verkehr belastet werden.

Zusammenfassender Bericht über den Rechtsfall
(16.10.2009)

Anfrage betreffend Uetliberg im Zürcher Kantonsrat


Gemeinde Uitikon setzt sich über Baustopp der Baudirektion hinweg.

Mit Schreiben vom 10. August 2009 hat die Zürcher Baudirektion bei der Gemeinde Uitikon und der Stadt Zürich einen sofortigen Baustopp für die Arbeiten an der Ueltiberg- und Gratstrasse verfügt. Damit sollte der geplante Einbau des Hartbelages verhindert werden. Die Stadt Zürich hat diesem Baustopp Folge geleistet, nicht aber die Gemeinde Uitikon, welche sich über den Baustopp hinweggesetzt und die Bauarbeiten fortgeführt und nun einen bitumengebundenen Hartbelag auf ihrem Gemeindegebiet eingebaut hat. Gemäss Auskunft der Baudirektion ist es das erste Mal, dass sich eine Gemeinde über einen Baustopp der Baudirektion hinwegesetzt. Der Fall wird noch ein juristisches Nachspiel geben.

Dabei geht es einerseits um die Missachtung des Baustopps und andererseits generell um das Bewilligungsverfahren beim Einbau von Hartbelägen ausserhalb des Siedlungsgebietes. Gemäss Raumplanungsgesetz sind Bauten ausserhalb der Bauzone grundsätzlich bewilligungspflichtig.
Medienmitteilung vom 14. August 2009

Der Verband "Fussverkehr Schweiz" freut sich, dass die Stadt Zürich mindestens vorläufig darauf verzichtet, die für Montag 10.8.09 vorgesehenen Bauarbeiten auf dem Üetliberg ausführen zu lassen.
Die Wanderwege auf dem Üetliberg bleiben somit bis auf weiteres mit
Naturbelag versehen. In einer Stellungnahme hat auch die Vereinigung "Zürcher
Wanderwege" die Baudirektion darauf hingewiesen, dass ein normales
Bewilligungsverfahren notwendig sei.
Medienmitteilung vom 06. August 2009

«Fussverkehr Schweiz» reicht heute eine Aufsichtsbeschwerde gegen die Gemeinde Uitikon und die Stadt Zürich ein und verlangt einen Baustopp für den geplanten Einbau eines bitumengebundenen Hartbelages am Üetliberg.
Medienmitteilung vom 05. August 2009


 

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Zu Fuss oder mit dem Velo – auch diese Kunden wollen Könige sein

Medienmitteilung vom 19. Juni 2009

Zu Fuss oder mit dem Velo – auch diese Kunden wollen Könige sein
Die in den letzten Jahren heftig geführte Diskussion um die Anzahl Parkplätze bei Einkaufsgeschäften hat in den Hintergrund gerückt, dass mehr als die Hälfte der Einkaufswege zu Fuss oder mit dem Velo zurückgelegt wird. Um diesen Anteil zu vergrössern, sollen das Wegnetz und die Infrastruktur im Umfeld des Ladens zielgerichtet auf dieses wichtige Kundensegment ausgerichtet werden, so die Forderung der beiden Fachverbände «Fussverkehr Schweiz» und «Pro Velo Schweiz». An einer gemeinsamen Fachtagung – unter dem Patronat des Bundesamtes für Strassen – haben Vertreter von Migros, Coop und Volg mit Verkehrsplanenden aus Städten und Gemeinden über die zentralen Aspekte für eine Förderung des Fuss- und Veloverkehrs im Einkaufsverkehr diskutiert.

Piétons et cyclistes : une clientèle à soigner !
Communiqueé de presse du 19 juin 2009

Ausführliche Dokumentation siehe Einkauf


 

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Sicher zur Schule - sicher nach Hause, Das ABC der Schulwegsicherung

Eine neue Broschüre von Fussverkehr Schweiz

Medienmitteilung vom 3. Juni 2009

Ausführliche Dokumentation siehe Schulweg


 

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Mehr Sicherheit statt Handzeichen am Fussgängerstreifen

Medienmitteilung vom 28. April 2009

«Fussverkehr Schweiz» begrüsst den detulichen Entscheid des Parlaments von der Handzeichenpflicht Abstand zu nehmen. «Fussverkehr Schweiz» setzt sich seit Jahren für den ungeschmälerten Fussgängervortritt am Fussgängerstreifen ein und verlangt eine bessere Durchsetzung des Vortrittsrechtes.

Neben der Medienmitteilung vom 28.04.2009 hat Fussverkehr Schweiz ein Grundsatzpapier zum Handzeichen verfasst.

Handzeichen am Fussgängerstreifen / Positionspapier Fussverkehr Schweiz.

Bezüglich Handzeichen sind sich übrigens alle Verkehrssicherheitsfachleute einig. ASTRA, TCS, bfu und VCS lehnen die Handzeichenpflicht mit ähnlichen Argumenten ab.
Postitionspapier TCS
Positionspapier bfu


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Baden und Ennetbaden gewinnen den «Flâneur d'Or»

Medienmitteilung vom 24. Februar 2009

Öffentliche Räume, Wege und Plätze, die zum Flanieren einladen, ein zusammenhängendes, attraktives und sicheres Fusswegnetz, dies sind Projekte, die mit der Auszeichnung «Flâneur d'Or 2008» – Fussverkehrspreis Infrastruktur prämiert werden. Der Hauptpreis geht an das gemeindeübergreifende Projekt von Limmatsteg und Promenadenlift, mit dem eine neue Verbindung zwischen Baden und Ennetbaden geschaffen wurde.

Weitere Infos unter www.flaneurdor.ch


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Das Netzwerk «Autofrei Wohnen Schweiz» ist gegründet

Medienmitteilung vom 29. Mai 2008

In der Schweiz gibt es einige lokale Initiativen, welche Projekte für autoarmes oder autofreies Wohnen realisieren wollen. Am weitesten fortgeschritten sind dabei drei Projekte in Zürich sowie Bern und Umgebung. Mit einer Veranstaltung im Kraftwerk1 in Zürich wurde das Netzwerk «Autofrei Wohnen Schweiz» gegründet, welches den informellen und fachlichen Austausch unter den Mitgliedern fördern soll.


 

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Mehr Sicherheit am Fussgängerstreifen

Medienmitteilung vom 19. Februar 2008

Mit Besorgnis hat «Fussverkehr Schweiz», der Fachverband der Fussgängerinnen und Fussgänger, Kenntnis genommen von der heute veröffentlichten Statistik über die Zahl der Verkehrstoten und Schwerverletzten der bfu. Die Zahl der getöteten und schwer verletzten Fussgängerinnen und Fussgänger hat wieder zugenommen. Fussgängerinnen und Fussgänger sind die verletzlichsten Verkehrsteilnehmer. Von ihnen geht keine Gefährdung aus. Sie sind aber in erhöhtem Masse betroffen.

«Fussverkehr Schweiz» fordert daher Massnahmen für mehr Fussgängersicherheit, namentlich bei Fussgängerstreifen. Für folgende Massnahmen sind systematische Konzepte auszuarbeiten.
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Handlungsbedarf bei Trottoirüberfahrten

Medienmitteilung vom 07. Dezember 2007
von «Fussverkehr Schweiz» und «Roadcross»

Der Verkehrsunfall vom 4. Dezember in Wetzikon, bei dem ein fünfjähriger Knabe auf einer Trottoirüberfahrt getötet worden ist, zeigt den Handlungsbedarf bei Trottoirüberfahrten. Auf Trottoirüberfahrten gilt Vortritt für Fussgänger und Schritttempo für Motorfahrzeuge. Das Schritttempo muss mit baulichen Massnahmen sichergestellt und die Rechtslage mit Kampagnen bekannt gemacht werden.


 

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Bundesgerichtsurteil schreibt Tempo 30 auf Strassen ohne Trottoir vor.

«Fussverkehr Schweiz» und «Roadcross»
fordern die Gemeinden zum Handeln auf.

Medienmitteilung vom 27. Juni 2007

Im neuen Bundesgerichts-Urteil zu Gunsten eines schwer verletzten Kindes (in Urdorf ZH) wird wieder klargestellt, dass die signalisierte Höchstgeschwindigkeit nicht die Geschwindigkeit ist, mit der gefahren werden darf.


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Schluss mit dem Kampf auf dem Trottoir

Medienmitteilung vom 25. Juni 2007

Velofahrende flüchten vor dem aggressiven Strassenverkehr auf das Trottoir und in die Fussgängerzone, FussängerInnen fühlen sich dadurch verunsichert und bedroht. Die Interessenverbände für den Fuss- und Veloverkehr wollen den täglichen Kampf auf dem Trottoir beenden. Eine neue Broschüre zeigt wie.

Die 50-seitige Broschüre wurde von "Fussverkehr Schweiz" und "IG Velo Schweiz" im Auftrag des Bundesamtes für Strassen ASTRA und mit Unterstützung des Fonds für Verkehrssicherheit und der Stadt Zürich gemeinsam erarbeitet. Sie kann für CHF 25.- bei den Verbänden bezogen werden.

Für Rückfragen stehen Ihnen Marlène Butz («Fussverkehr Schweiz», 043 488 40 33; marlene.butz@fussverkehr.ch) oder Christoph Merkli (IG Velo Schweiz, 031 318 54 11, christoph.merkli@igvelo.ch)

Gemeinsame Flächen für den Fuss- und Veloverkehr (50 Seiten; 4 MB)
Zusammenfassung

Surface partagées entre piétons e cyclistes (50 pages; 4 MB)
Résumé


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Partnerschaft im Strassenverkehr: Gemeinsame Kampagne zusammen mit der Stadtpolizei Zürich
8 goldene Regeln für VelofahrerInnen

Medienmitteilung vom 10. April 2007

Die neue Verkehrssicherheitskampagne der Stadtpolizei Zürich richtet sich an Velofahrende und hat das Ziel, partnerschaftliches und korrektes Verhalten gegenüber Fussgängerinnen und Fussgängern zu fördern. Die Kampagne dauert vom 10. bis 20. April 2007 und wird gemeinsam mit den Partnern «Fussverkehr Schweiz», Pro Velo Kanton Zürich (ehemals IG Velo) sowie den beiden Automobilverbänden ACS und TCS durchgeführt.



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Massnahmen für mehr Fussgängersicherheit nötig

Medienmitteilung vom 20. Februar 2007

«Fussverkehr Schweiz» ist besorgt über das Ansteigen der Strassenverkehrsunfälle mit Fussgängern und fordert vom Bund und den Kantonen Massnahmen.

Mit Besorgnis hat «Fussverkehr Schweiz», der Fachverband der Fussgängerinnen und Fussgänger, Kenntnis genommen von der Statistik über die Zahl der Verkehrstoten und Schwerverletzten der bfu. Entgegen dem allgemein abnehmenden Trend bei den übrigen Verkehrsteilnehmenden musste bei der Zahl der getöteten und schwer verletzten Fussgängerinnen und Fussgänger ein Zunahme hingenommen werden. 20% der Verkehrstoten sind Fussgänger.
«Fussverkehr Schweiz» fordert daher diverse Massnahmen für mehr Fussgängersicherheit.


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Fuss- und Veloverkehr vergessen

Medienmitteilung vom 6. Oktober 2006

Das Bundesamt für Raumentwicklung ARE und das Bundesamt für Statistik BfS haben in einer neuen Statistik die Transportrechnung vorgestellt und den Nutzen des Verkehrs berechnet. Einmal mehr ging dabei der Fuss- und Veloverkehr vergessen. «Fussverkehr Schweiz» verlangt, dass künftig in einer Gesamtverkehrsschau auch die Aspekte des Fuss- und Veloverkehrs aufgenommen werden.