Im Dienste der öffentlichen Hand
Beratungen / Gutachten Fusswegplanung
Die fünf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Fussverkehr Schweiz sind spezialisiert für alle Fragen zur Fusswegplanung. Sie stehen bei konkreten Problemen für eine telefonische Erstberatung zur Verfügung.
Für die Erstellung von Fachgutachten zu Fusswegthemen oder die Einsitznahme in Verfahren, in denen die spezifische Sicht der Fussgängerinnen und Fussgänger eingebracht werden soll, können unsere Fachleute ihre speziellen Kenntnisse einbringen. Mögliche Fragestellungen, zu denen wir einen Beitrag leisten können:
- Planerische Anforderungen an das Fusswegnetz
- Fragen zur Aufhebung oder Anordnung von Fussgängerstreifen
- Beratung zu Fragen rund um Verkehrsberuhigung, Begegnungszonen, Fussgängerzonen, Tempo 30-Zonen usw.
- Einsitznahme in Workshops und Wettbewerbsjurys zur Vertretung der Anliegen der Fussgängerinnen und Fussgänger
- Fragen zur Schulwegsicherheit
- Signalisation von Fusswegnetzen
- Organisation von Workshops für Gemeindebehörden und Verwaltung
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Mitgliedergemeinden von Fussverkehr Schweiz profitieren dabei von reduzierten Tarifen.
Team Fussverkehr Schweiz
Kontakt
Oktober 2005
| Letzte Änderung: 08.07.2010 | Fussverkehr Schweiz Klosbachstrasse 48 CH-8032 Zürich |
Tel. 043 488 40 30 Fax. 043 488 40 39 E-Mail: info@fussverkehr.ch Postscheckkonto 80-23594-7 |
