Geschichte
Im Jahre 1972 haben verschieden Persönlichkeiten um den ETH-Professor Hugo Bachmann zusammengetan, um dafür zu sorgen, "dass dem Menschen zu Fuss die Wege erhalten bleiben, und dass er wieder vermehrt seine Wege bekommt: menschenwürdige, sichere Wege, ohne Verkehrsgefährdung, Lärm und Abgase, Fusswege und Wanderwege. Damit wir die Umwelt nicht nur als Automobilisten befahren, sondern auch als Fussgänger erleben können."
Bereits ein Jahr später, nämlich 1973, entstand daraus die "Volksinitiative zur Förderung der schweizerischen Fuss- und Wanderwege", welche 1974 mit 123'000 gültigen Unterschriften eingereicht wurde. Zur politischen Begleitung der Initiative konstituierte sich die bisherige lockere Initiativgruppe als Verein unter dem Namen ARF, was damals noch stand für "Arbeitsgemeinschaft Rechtsgrundlagen für Fuss- und Wanderwege".
Die Volksinitiative der ARF wurde vom Bundesrat abgelehnt. Mit zähem Lobbyieren und grossem persönlichen Einsatz erreichte die ARF aber, dass das Parlament 1978 einem Gegenvorschlag zustimmte, zu dessen Gunsten die Initiative zurückgezogen werden konnte. In der Volksabstimmung vom 18. Februar 1979 fand der Gegenvorschlag mit 78% Ja-Stimmen breite Unterstützung.
1985 gab sich die ARF den neuen Namen Arbeitsgemeinschaft Recht für Fussgänger. Sie beteiligte sich in der Folge stark an der Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmung in einem neuen Fuss- und Wanderweggesetz (FWG), das schliesslich 1987 in Kraft trat. Der Bund anerkannte die ARF hierauf als Fachorganisation mit eigenem Beschwerderecht. Sie erhielt eine bescheidene jährliche Abgeltung dafür, dass sie den Bund bei der Anwendung und Umsetzung des FWG als Fachorganisation unterstützt.
Von der ARF zu Fussverkehr Schweiz
Die ARF hat sich als schweizerischen Fachorganisation für alle Fragen des Fussverkehrs im Siedlungsgebiet etabliert. Am 1. Juni 1999 ist der Fachverband der Fussgängerinnen und Fussgänger mit neuem zeitgemässem Namen und Erscheinungsbild aufgetreten, um insbesondere im Bund die Fussgängerinteressen noch wirkungsvoller zu vertreten. Fussverkehr Schweiz wird das langjährige Know-how der anwaltschaftlichen Arbeit für die Zufussgehenden weiterführen. Mit dem Begriff "Fussverkehr" wird deutlich gemacht, dass zu Fuss Gehen Verkehr ist. Die Punkte im neuen Signet können als Signatur der Fusswege, wie sie üblicherweise in Plänen festgehalten werden, interpretiert werden.
Medienmitteilung zum Jubiläum
30 Jahre Fussverkehr Schweiz
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