Fusswegnetze (FWG)
In der Schweiz existiert eine verfassungsmässige und gesetzliche Grundlage für die Fussweg-Netzplanung. Das Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege (FWG) vom 4. Okt. 1985 verpflichtet die Kantone, für die Planung, Anlage und Erhaltung von Fusswegnetzen zu sorgen. Es wurde 1987 in Kraft gesetzt.
Bundesgesetz vom 4. Oktober 1985 über Fuss- und Wanderwege (FWG)
Das Bundesgesetz delegiert die Planung an die Kantone. Diese haben die Fusswegplanung ihrerseits meist an die Gemeinden delegiert. Dies hat zur Folge, dass der Stand der Planung sehr uneinheitlich ist. Einige Gemeinden haben eine vorbildliche Planung, andere sind nach wie vor im Verzug.
Attraktive, sichere und direkte Fusswege sind die Voraussetzung, damit ein Weg unter die Füsse genommen wird. Eine vorausschauende Planung und eine gute Umsetzung sind dabei zentral.
Fussverkehr Schweiz hat im Auftrag der Stadt Baden ein Fusswegkonzept erarbeitet. Dieses kann unter Publikationen bestellt werden.
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