EmpfehlungenNachfolgend finden Sie die zentralen Empfehlungen zur Schulwegsicherung
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1 Der Schulweg ist ein Erlebnis-,
Lern- und Sozialisationsort.
Nur wenn er sicher ist, können sich Kinder frei bewegen und gesund
entwickeln. Die Umwelterfahrungen unterwegs sind für die Persönlichkeitsentwicklung
wichtig. Die Kinder lernen Situationen richtig einzuschätzen, gewinnen
schrittweise an motorischer Beweglichkeit und an Selbständigkeit.
2 Jedes fünfte Kind in der Schweiz ist übergewichtig. Nur schon deshalb sollten die Kinder nicht mit dem Auto der Eltern zur Schule gebracht werden. Den Schulweg zu Fuss zurückzulegen, ist gesund und leistet einen wichtigen Beitrag dazu, das Mindestmass an täglicher Bewegung zu erreichen.
3 Kinder gehören zu den gefährdeten Gruppen im Verkehr. Täglich werden im Schweizer Strassenverkehr mehr als 5 Kinder zwischen 0 und 14 Jahren verletzt. Ein Viertel aller Kinderunfälle geschehen auf dem Schulweg. Deshalb muss auf diesen Wegen die Sicherheit gezielt verbessert werden.
4 Die Hauptprobleme der Schulwegsicherung sind Verkehr und Strasse – weniger das Verhalten der Kinder. Auch ein richtig eingeübtes Verkehrsverhalten der Kinder entbindet die Gemeinden nicht von der Verpflichtung, das Strassennetz für alle Verkehrsteilnehmenden sicher zu gestalten und in attraktive Wohnumfelder einzubetten.
5 Schulwegsicherung ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Es kommt entscheidend auf die Zusammenarbeit aller Beteiligten an (Polizei, Planungsämter der Gemeinden, Lehrpersonen und Schulbehörden, Eltern und Elterninitiativen sowie weitere Fachleute). Ganz wichtig ist, dass die Perspektive der Kinder mit einbezogen wird. Sie kennen die Probleme auf dem Schulweg am besten.
6 Schulwegsicherung ist Teil der gesamten Verkehrsplanung. Die Verkehrserziehung muss durch verkehrsregelnde und bauliche Massnahmen sowie durch die Überwachung des Verkehrs sinnvoll ergänzt werden.
7 Verkehrserziehung ist wichtig, um die Kinder über die Gefahren im Verkehr aufzuklären und richtiges Verhalten einzuüben. Sie setzt bei der kindlichen Neugier an. Kinder lernen am besten, wenn sie etwas selbst ausprobieren und erfahren dürfen. Mit einfachen Regeln, die nicht in Drill ausarten dürfen, werden die Kinder schrittweise an neue Situationen herangeführt.
8 Mit verkehrsregelnden und baulichen Massnahmen lässt sich die Sicherheit verbessern. Auf siedlungsorientierten Strassen in den Wohnquartieren wird die Sicherheit am nachhaltigsten durch Verkehrsberuhigung und Geschwindigkeitsreduktion verbessert. Tempo-30-Zonen und Begegnungszonen machen nicht nur die Schulwege sicherer, sondern werten die Wohnumfelder für die Kinder entscheidend auf.
9 Ein weiterer Beitrag zur Verbesserung der Schulwegsicherheit ist die Überwachung des Verkehrs durch die Polizei. Manchmal sind Geschwindigkeitskontrollen und die Durchsetzung von Halteverboten im Schulumfeld nötig.
10 Schülerbefragungen sind als Teil der Schulwegsicherung zu betrachten und bewähren sich. Sie können mit überschaubarem Aufwand durchgeführt werden und liefern aus Sicht der Kinder wichti-ge Informationen über Gefahrenstellen aber auch über hervorzuhebende Qualitäten der Schulwege.
11 Schulwegpläne sollten als Gemeinschaftsarbeit aller Beteiligten erarbeitet werden. Sie dienen einerseits der Verkehrserziehung, indem empfohlene Routen gezeigt werden. Andererseits weisen sie auf Gefahrenstellen hin, die kurzfristig umgangen und mittelfristig mittels Massnahmen beseitigt werden müssen.
12 Wenn der Schulweg zu gefährlich
erscheint, sind manchmal kreative Lösungen gefragt. Bis das Verhalten
der Kinder genügend stabil ist, dass sie den Weg selbständig bewältigen,
können Eltern für die ersten Monate der Schulzeit einen Begleitservice
für eine Gruppe von Kindern organisieren.
Als weitergehende Alternative kann auch ein Pedibus eingerichtet werden,
der wie ein Schulbus zu Fuss funktioniert und von einer erwachsenen Person
begleitet wird. Solche Massnahmen sind jedoch mehr Übergangslösungen.
Falls die Gemeindebehörden nicht von sich aus tätig werden, sollten
sich die Eltern für weitergehende Massnahmen einsetzen.
| Letzte Änderung: 08.07.2010 | Fussverkehr Schweiz Klosbachstrasse 48 CH-8032 Zürich |
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