Begegnungszonen
In Begegnungszonen gilt Tempo 20. FussgängerInnen haben Vortritt. Bereits sind in zahlreichen Gemeinden Begegnungszonen signalisiert. Diese zeichnen sich durch vielfältige Unterschiede aber auch durch Gemeinsamkeiten in der Gestaltung und Umsetzung aus. «Fussverkehr Schweiz» hat ein Übersicht über
die realisierten Begegnungszonen geschaffen. Die Website www.begegnungszonen.ch
ist noch im Aufbau und wird laufend ergänzt. Film zu Begegnungszonen:Wie funktionieren Begegnungszonen in der Praxis? In einem 14 minütigen Film werden anhand dreier Beispiele aus Burgdorf, Biel und St. Gallen die Funktionsweise dargestellt und die Entstehung der Begegnungszonen nachgezeichnet. Fachleute kommen zu Wort und gehen auf Erfolge, Schwierigkeiten und Widerstände ein. Download als Webversion 50 MB (avi-Format : 16 : 9) in 3 Sprachversionen «Priorität zu Fuss !» (deutsch) «Putting Pedestrians First !» (english) «Piétons d'abord !» (français) Nicht alle Media-Player sind in der Lage den Film fehlerfrei abzuspielen.
Bestellung als DVD Fr. 25.- DVD-Bestellung
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Begegnungszonen nun auch in Frankreich eingeführtDas Komitee für Strassenverkehrssicherheit CISR unter Leitung des Premierministers hat am 13. Februar2008 beschlossen das Regime der Begegnungszone (Zone de rencontre) im französischen Strassenverkehrsrecht aufzunehmen. Auszug aus dem Entscheid: Die Strassenverkehrsgesetzgebung stellt den Bürgermeistern zwei Werkzeuge zur Verfügung, um beruhigte Verkehrszonen zu planen: die «Fussgängerzone» und die «30er Zone». Keines dieser beiden Mittel erlaubt eine Durchmischung aller Nutzer öffentlicher städtischer Strassen: Fussgänger, Radfahrer, motorisierte Nutzer und öffentliche Verkehrsmittel. Aufgrund der Erfahrung anderer europäischer Länder und des Vorschlages des Leitausschusses der Überlegungen zum « code de la rue », hat das interministerielle Komitee für Strassensicherheit beschlossen, das Konzept der „Begegnungszone“ ins Regelwerk des Strassenverkehrsgesetzes aufzunehmen. In Begegnungszonen:
Unsere Partnerorganisation in der Romandie «Rue de l'Avenir» war an diesem Entscheid nicht ganz unbeteiligt, fanden doch im Vorfeld verschiedene Kontakte und ein Informationsaustausch statt. Damit ist neben der Schweiz und Belgien Frankreich das dritte Land, das die neue Regelung ins Strassenverkehrsrecht aufgenommen hat. www.begegnungszonen.ch |
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Unfallgeschehen in Begegnungszonen
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Zonen mit TempobeschränkungenFussverkehr Schweiz hat für die Internetplattform «Mobilservice Praxis» das Praxis-Beispiel «Zonen mit Tempobeschränkungen» aufgearbeitet. Die 24-seitige Broschüre gibt Auskunft über Grundlagen und Erfahrungen von Städten und Gemeinden. Im Zentrum stehen realisierte Beispiele von Begegnungszonen. Download: Zonen mit Tempobeschränkungen |
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Begegnungszone – Zone der friedlichen KoexistenzSeit dem 1. Januar 2002 können Kantone und Gemeinden Zonen mit Tempobeschränkung einfacher einführen. Die Wohnstrassen wurden von der Begegnungszone abgelöst. In Begegnungszonen gilt Tempo 20. Fussgänger haben Vortritt.
Parkiert darf nur auf markierten Feldern werden. Die Modellstadt Burgdorf
hat Vorarbeit geleistet. von Thomas Schweizer (Artikel veröffentlicht in "die Gemeinde“ 3/02) |
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Innerorts VerkehrsberuhigungDas Bundesamt für Strassen hat eine Broschüre veröffentlicht, zum Thema Verkehrsberuhigung. Die reich bebilderte Broschüre gibt einen guten Überblick über die Möglichkeiten und Zielsetzungen der Verkehrsberuhigung innerorts. Als Basis für Planungen und für die Öffentlichkeitsarbeit eine wichtige Hilfestellung. innerorts Verkehrsberuhigung" ASTRA Broschüre (2150 Kb) | |
Tempo 30 und BegegnungszonenDas Bundesamt für Energie bzw. Energie Schweiz für die Gemeinden hat eine Broschüre veröffentlicht, zum Thema Tempo 30 und Begegnungszonen. EnergieSchweiz für Gemeinden unterstützt lokale Initiativen. Informatives Faltblatt. Tempo 30 und Begegnungszonen (200 Kb) | |
Die Begegnungszone wurde in Burgdorf erfunden2001 wurde die 1. Phase der Fussgänger- und Velomodellstadt Burgdorf abgeschlossen. Sie startete 1995 und konnte mit der Aufnahme der "Begegnungszone" in die Signalisationsverordnung des Bundes einen Erfolg in der fussgänger- und velofreundlichen Ortskerngestaltung feiern. Neben dem Pilotversuch "Flanierzone", der schweizweit Beachtung
fand, konnte die FUVEMO weitere modellhafte Projekte verwirklichen,
darunter die Mobilitätsberatung für Sportvereine, die Verbesserung
der Sicherheit im öffentlichen Raum sowie die bewachte Velostation
Burgdorf mit integriertem Velo-Gratishauslieferdienst für Burgdorfer
Geschäfte. Eine Kurzfassung des Schlussberichts kann hier heruntergeladen werden PDF-File (1.16MB) Der ausführliche "Schlussbericht Phase 1 der Fussgänger- und Velomodellstadt Burgdorf" kann direkt in Burgdorf oder bei Fussverkehr Schweiz bestellt werden und kostet Fr. 25.- (+Versandkosten) |
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| Letzte Änderung: 08.07.2010 | Fussverkehr Schweiz Klosbachstrasse 48 CH-8032 Zürich |
Tel. 043 488 40 30 Fax. 043 488 40 39 E-Mail: info@fussverkehr.ch Postscheckkonto 80-23594-7 |
