Fussverkehr Schweiz
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- Begegnungszonen

Begegnungszonen

 

In Begegnungszonen gilt Tempo 20. FussgängerInnen haben Vortritt. Bereits sind in zahlreichen Gemeinden Begegnungszonen signalisiert. Diese zeichnen sich durch vielfältige Unterschiede aber auch durch Gemeinsamkeiten in der Gestaltung und Umsetzung aus.

«Fussverkehr Schweiz» hat ein Übersicht über die realisierten Begegnungszonen geschaffen. Die Website www.begegnungszonen.ch ist noch im Aufbau und wird laufend ergänzt.
Über eine Suchfunktionen können Begegnungszonen, die bestimmte Merkmale aufweisen, gesucht werden (z.B. Begegnungszonen in Wohnquartieren, vor Bahnhöfen usw.)
Gerne nehmen wir Hinweise entgegen, um unsere Website zu vervollständigen


Film zu Begegnungszonen:

Wie funktionieren Begegnungszonen in der Praxis? In einem 14 minütigen Film werden anhand dreier Beispiele aus Burgdorf, Biel und St. Gallen die Funktionsweise dargestellt und die Entstehung der Begegnungszonen nachgezeichnet. Fachleute kommen zu Wort und gehen auf Erfolge, Schwierigkeiten und Widerstände ein.

Download als Webversion 50 MB (avi-Format : 16 : 9) in 3 Sprachversionen

«Priorität zu Fuss !» (deutsch)

«Putting Pedestrians First !» (english)

«Piétons d'abord !» (français)

Nicht alle Media-Player sind in der Lage den Film fehlerfrei abzuspielen.
Wir empfehlen den VLC- Mediaplayer download www.videolan.org/vlc
Für eine korrekte Wiedergabe, im Fenster das Wort "Video" anklicken und im Menu "Seitenverhältnis" die Grösse "16 : 9" auswählen.

Bestellung als DVD Fr. 25.- DVD-Bestellung


 

 

Begegnungszonen nun auch in Frankreich eingeführt

Das Komitee für Strassenverkehrssicherheit CISR unter Leitung des Premierministers hat am 13. Februar2008 beschlossen das Regime der Begegnungszone (Zone de rencontre) im französischen Strassenverkehrsrecht aufzunehmen.

Auszug aus dem Entscheid:

Einführung des Konzeptes „Begegnungszone“ ins Strassenverkehrsrecht

Die Strassenverkehrsgesetzgebung stellt den Bürgermeistern zwei Werkzeuge zur Verfügung, um beruhigte Verkehrszonen zu planen: die «Fussgängerzone» und die «30er Zone». Keines dieser beiden Mittel erlaubt eine Durchmischung aller Nutzer öffentlicher städtischer Strassen: Fussgänger, Radfahrer, motorisierte Nutzer und öffentliche Verkehrsmittel.

Aufgrund der Erfahrung anderer europäischer Länder und des Vorschlages des Leitausschusses der Überlegungen zum « code de la rue », hat das interministerielle Komitee für Strassensicherheit beschlossen, das Konzept der „Begegnungszone“ ins Regelwerk des Strassenverkehrsgesetzes aufzunehmen. In Begegnungszonen:

  • wird Fussgängern der Vortritt gewährt. Diese sind nicht verpflichtet, die Trottoirs zu benut-zen.
  • Die Geschwindigkeit der motorisierten Fahrzeuge wird auf 20 Km/h beschränkt.

Unsere Partnerorganisation in der Romandie «Rue de l'Avenir» war an diesem Entscheid nicht ganz unbeteiligt, fanden doch im Vorfeld verschiedene Kontakte und ein Informationsaustausch statt.

Damit ist neben der Schweiz und Belgien Frankreich das dritte Land, das die neue Regelung ins Strassenverkehrsrecht aufgenommen hat.

www.begegnungszonen.ch
Link Frankreich
Link Belgien
(13.03.08)


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Unfallgeschehen in Begegnungszonen


Bei der Einrichtung von neuen Begegnungszonen werden oft Befürchtungen geäussert, dass die geringe Regelungsdichte zu Verunsicherungen und zu gefährlichen Situationen führen könnte. In einer Untersuchung wurde das Unfallgeschehen in vier Begegnungszonen vor und nach Einführung des Regimes "Begegnungzsone" analysiert. Es handelt sich dabei um Begegnungszonen mit relativ hohem Verkehrsaufkommen; Burgdorf, Biel, Lyss und Einsiedeln.
Bericht: Unfallgeschehen in Begegnungszonen


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Zonen mit Tempobeschränkungen

Fussverkehr Schweiz hat für die Internetplattform «Mobilservice Praxis» das Praxis-Beispiel «Zonen mit Tempobeschränkungen» aufgearbeitet. Die 24-seitige Broschüre gibt Auskunft über Grundlagen und Erfahrungen von Städten und Gemeinden. Im Zentrum stehen realisierte Beispiele von Begegnungszonen.

Download: Zonen mit Tempobeschränkungen


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Begegnungszone – Zone der friedlichen Koexistenz

Seit dem 1. Januar 2002 können Kantone und Gemeinden Zonen mit Tempobeschränkung einfacher einführen. Die Wohnstrassen wurden von der Begegnungszone abgelöst.

In Begegnungszonen gilt Tempo 20. Fussgänger haben Vortritt. Parkiert darf nur auf markierten Feldern werden. Die Modellstadt Burgdorf hat Vorarbeit geleistet.
Begegnungszone - Zone der friedlichen Koexistenz

von Thomas Schweizer (Artikel veröffentlicht in "die Gemeinde“ 3/02)


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Innerorts Verkehrsberuhigung

Das Bundesamt für Strassen hat eine Broschüre veröffentlicht, zum Thema Verkehrsberuhigung. Die reich bebilderte Broschüre gibt einen guten Überblick über die Möglichkeiten und Zielsetzungen der Verkehrsberuhigung innerorts. Als Basis für Planungen und für die Öffentlichkeitsarbeit eine wichtige Hilfestellung.

innerorts Verkehrsberuhigung" ASTRA Broschüre (2150 Kb)


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Tempo 30 und Begegnungszonen

Das Bundesamt für Energie bzw. Energie Schweiz für die Gemeinden hat eine Broschüre veröffentlicht, zum Thema Tempo 30 und Begegnungszonen. EnergieSchweiz für Gemeinden unterstützt lokale Initiativen. Informatives Faltblatt.

Tempo 30 und Begegnungszonen (200 Kb)


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Die Begegnungszone wurde in Burgdorf erfunden

2001 wurde die 1. Phase der Fussgänger- und Velomodellstadt Burgdorf abgeschlossen. Sie startete 1995 und konnte mit der Aufnahme der "Begegnungszone" in die Signalisationsverordnung des Bundes einen Erfolg in der fussgänger- und velofreundlichen Ortskerngestaltung feiern.

Neben dem Pilotversuch "Flanierzone", der schweizweit Beachtung fand, konnte die FUVEMO weitere modellhafte Projekte verwirklichen, darunter die Mobilitätsberatung für Sportvereine, die Verbesserung der Sicherheit im öffentlichen Raum sowie die bewachte Velostation Burgdorf mit integriertem Velo-Gratishauslieferdienst für Burgdorfer Geschäfte.
Die Projektkommission und die Träger der FUVEMO haben sich aufgrund dieser Erfolge entschlossen, das ursprünglich auf 2001 befristete Programm in eine 2. Phase zu führen.

Eine Kurzfassung des Schlussberichts kann hier heruntergeladen werden PDF-File (1.16MB)

Der ausführliche "Schlussbericht Phase 1 der Fussgänger- und Velomodellstadt Burgdorf" kann direkt in Burgdorf oder bei Fussverkehr Schweiz bestellt werden und kostet Fr. 25.- (+Versandkosten)

 


weitere Hilfen siehe www.verkehrsclub.ch
(auf Verkehrsdossier/Verkehrssicherheit klicken )

 



Signal Begegnungszone

 

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